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Quali - Allgemeines
Siehe Mittelschulordnung MSO (pdf) § 58 - 63
Die Teilnahme ist freiwillig (nach der abgeschlossenen 9. Klasse)
Die Jahresfortgangsnoten in den Prüfungsfächern, also die Noten im Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe, sind ein Teil der Gesamtprüfung. Die Jahresfortgangsnoten und die in der Abschlussprüfung erzielten Noten werden gleich gewichtet. Somit steht die "Hälfte der Gesamtnote" schon fest, bevor die eigentlichen Prüfungen beginnen.
Eine Besonderheit bildet dabei der berufsorientierende Zweig. Hier gehen als Jahresfortgangsnoten die Noten des Faches Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) und des belegten praktischen Faches (Soziales bzw. Technik. bzw. Wirtschaft) jeweils einfach gewichtet in die Gesamtnote ein. Die Projektprüfung selbst wird doppelt gewichtet.
Externe Teilnehmer: (§ 63 MSO) siehe auch hier:
Antrag bis spätestens 1. März an der zuständigen Schule abgeben!
Fächer:
|
Gewichtung |
---|---|
- Deutsch schriftlich, zentrale
Aufgabenstellung durch Staatsministerium |
2 |
- Mathematik schriftlich, zentrale
Aufgabenstellung durch Staatsministerium |
2 |
Zur Wahl: Ein Fach aus: - Englisch schriftlich, zentrale Aufgabenstellung durch Staatsministerium, mündlich durch die Schule - Physik+Chemie+Biologie (PCB) schriftlich durch die Schule - Geschichte+Sozialkunde+Erdkunde (GSE) schriftlich durch die Schule
|
2 |
- Projekt:
Siehe auch
hier:
Arbeit-Wirtschaft-Technik schriftlich durch die Schule (Projektprüfung) |
2 |
Zur Wahl: Ein Fach aus: Religionslehre ersatzw. Ethik / Sport / Musik / Kunst / Informatik /Werken-Textiles Gestalten / Buchführung (wird dieses Jahr voraussichtlich nicht
angeboten) |
1 |
Quali bestanden bei: Summe der Noten : 9 = 3,0
Bei der Festlegung der Gesamtnote werden die Jahresfortgangsnoten nicht
miteinbezogen.
Fächer (für Teilnehmer der Haupt- und Mittelschule):
Pflichtfächer:
Fach |
Jahresfortgangsnote | Prüfungsnote | Prüfungsdauer | Aufgaben erstellt von |
Mathe | 2-fach | 2-fach | Teil I Grundlagen 30
Min.
Teil II Aufgaben 70 Min. |
KM |
Deutsch | 2-fach | 2-fach | Rechtschreibung 35
Min. Textarbeit 145 Min. |
KM |
AWT | 1-fach | 0 | statt der AWT-Prüfung findet seit 2012 eine Projektprüfung statt. |
Wahlfächer:
Fach |
Jahresfortgangsnote | Prüfungsnote | Prüfungsdauer | Aufgaben erstellt von |
Englisch oder PCB oder GSE |
2-fach | 2-fach | mündlich, schriftlich 100 Min.
schriftlich 60 Min.
schriftlich 60 Min. |
Schule / KM
Schule (Stoff Klasse 9)
Schule (Stoff Klasse 9) |
Technik oder Soziales oder Wirtschaft |
1-fach |
2-fach |
Projektprüfung (Gruppenarbeit) Bewertungsbogen Projektprüfung
|
Schule
Schule
Schule |
Sport oder Religion oder Kunst oder Informatik |
1-fach |
1-fach |
praktisch, schriftlich 30 Min.
schriftlich 50 Min.
praktisch 150 Min.
praktisch 120 Min. |
Schule
Schule
Schule
Schule |
Der Quali ist bis einschließlich 55 Punkte (Notenschnitt 3,06) bestanden.
siehe auch Quali - Rechner
Mit 56 oder 57 Punkten (Notenschnitt 3,11 oder 3,17)
muss man eine mündliche Prüfung in Mathe ODER Deutsch ablegen. Diese mündliche Note muss mindestens um zwei Notenstufen besser sein als die schriftliche Note im jeweiligen Fach.
Beispiel: Prüfungsnote Mathe schriftlich: Note 6
Mündliche Prüfung Mathe mindestens: Note 4
Hinweis: Sollte man das in einem Fach nicht schaffen, kann man es auch im zweiten Fach versuchen.
siehe auch Quali - Rechner
Mit 58 oder 59 Punkten (Notenschnitt 3,22 oder 3,28)
muss man eine mündliche Prüfung im Mathe UND Deutsch ablegen. Diese mündlichen Prüfungsnoten müssen jeweils um zwei Notenstufen besser sein als die jeweiligen schriftlichen Prüfungsnoten.
Beispiel:
Prüfungsnote Mathe schriftlich: Note 5 Prüfungsnote Deutsch schriftlich: Note 4
Mündliche Prüfung Mathe mindestens: Note 3 Mündliche Prüfung Deutsch mindestens: Note 2
Hinweis: Wenn man diese Vorgabe bereits in einem Fach nicht schafft, gilt der Quali als nicht bestanden.
siehe auch Quali - Rechner
Bei 60 Punkten oder mehr (Notenschnitt größer gleich 3,33)
ist der Quali auf jeden Fall nicht bestanden.
siehe auch Quali - Rechner
Quali in einzelnen Fächern - MSO. § 58 (4):
Die Schülerinnen und Schüler können sich auch nur in einem oder mehreren der Fächer
Englisch, Sport, Musik, Kunst, Informatik, Buchführung und Werken/Textiles Gestalten
der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen. Die Teilnahme setzt den Besuch des entsprechenden Fachs voraus.
Nicht bestandener Quali - MSO § 61 (2):
Bei Schülerinnen und Schülern, die auf Grund der Gesamtbewertung den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nicht erhalten, wird die in
den Prüfungsfächern jeweils erzielte Gesamtnote in das Abschluss- oder Jahreszeugnis aufgenommen, soweit sie nicht zu einer Verschlechterung der Jahresfortgangsnote
führt; insoweit wird die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung im Zeugnis wie folgt vermerkt:
„Im Fach/In den Fächern/Im Bereich der Berufsorientierung ... hat sie/er sich einer besonderen Leistungsfeststellung unterzogen.“
Die in der Projektprüfung erzielte Note kann in der Bemerkung des Abschluss- oder Jahreszeugnisses der Berufsorientierung ... hat sie/er sich einer besonderen
Leistungsfeststellung unterzogen.“ Die in der Projektprüfung erzielte Note kann in der Bemerkung des Abschluss- oder Jahreszeugnisses wie folgt vermerkt
werden:
„Die Schülerin/Der Schüler hat sich einer Projektprüfung unterzogen und folgende Note erzielt: _____.“
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Zeugnisbemerkung trifft die oder der Vorsitzende der Feststellungskommission im Einvernehmen mit
den Erziehungsberechtigten.
In den Fällen des § 58 Abs. 4 werden die nach Abs. 1 erzielten Gesamtnoten in das Abschluss- oder Jahreszeugnis nach Maßgabe des Abs. 2 aufgenommen.
Die erzielte Gesamtnote wird in das Abschlusszeugnis aufgenommen, sofern sich die Jahresfortgangsnote nicht verschlechtert.
Zeugnisbemerkung: "Im Fach / In den Fächern ... hat er / sie sich einer besonderen Leistungsfeststellung unterzogen." Siehe § 61 (2) MSO
Hinweis: Bei der Berechnung der Gesamtnote wird bei der ersten Nachkommastelle die 5 abgerundet. Jahresnote und Prüfungsnote werden gleich gewichtet.
Beispiel Kunst: Jahresnote 4, Prüfungsnote 3: (4 + 3) : 2 = 3,5 ergibt die Gesamtnote 3
Siehe: Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung und Organisationshilfen zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2011", Seite 46
Zahlreiche Infos zur Durchführung der Projektprüfung
Kurzdarstellung zur Projektprüfung (pdf)
Ausführliche Darstellung zur Projektprüfung (pdf)
Quali - Zeugnis § 61 ( 1 ) MSO
Der Schüler erhält bei bestandenem Quali zusätzlich zum Abschlusszeugnis ein Quali - Zeugnis.
Hier werden die Noten ebenfalls nach dem oben gezeigten Schema berechnet.
Beispiel Mathe: Jahresnote 4, Prüfungsnote 5: (4 + 5) : 2 = 4,5 ergibt die Gesamtnote 4 im Quali - Zeugnis
Siehe: Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung und Organisationshilfen zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2011", Seite 46
Hinweis: Die Gesamtnoten der einzelnen Fächer werden nicht zur Berechnung des Notenschnittes verwendet. Der Notenschnitt errechnet sich wie folgt: Siehe Quali - Rechner
Nicht bestandener Quali - Abschlusszeugnis: § 61( 2 ) VSO
Bei Schülerinnen und Schülern, die auf Grund der Gesamtbewertung den qualifizierenden Hauptschulabschluss nicht erhalten, wird die in den Prüfungsfächern jeweils erzielte Gesamtnote in das Abschluss- oder Jahreszeugnis aufgenommen, soweit sie nicht zu einer Verschlechterung der Jahresfortgangsnote führt; insoweit wird die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung im Zeugnis wie folgt vermerkt:
„Im Fach/In den Fächern/Im Bereich der Berufsorientierung ... hat sie/er sich einer besonderen Leistungsfeststellung unterzogen.“. 2
Bei den in Satz 1 genannten Schülerinnen und Schülern kann die in der Projektprüfung erzielte Note in der Bemerkung des Abschluss- oder Jahreszeugnisses wie folgt vermerkt werden:
„Die Schülerin/der Schüler hat sich einer Projektprüfung unterzogen und folgende Note erzielt:____“. 3
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Zeugnisbemerkung trifft die oder der Vorsitzende der Feststellungskommission im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten.