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Allgemeines

( + externe Teilnehmer )

Quali - Fächer Projektprüfung   Mündliche Prüfung
LRS / Legasthenie Quali in einzelnen Fächern Quali - Rechner Quali - Zeugnis

 Abschlusszeugnis

 

Quali - Allgemeines

 

Prüfungstermine

 

Siehe Mittelschulordnung MSO  (pdf) § 58 - 63

 

Die Teilnahme ist freiwillig (nach der abgeschlossenen 9. Klasse)

Die Jahresfortgangsnoten in den Prüfungsfächern, also die Noten im Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe, sind ein Teil der Gesamtprüfung. Die Jahresfortgangsnoten und die in der Abschlussprüfung erzielten Noten werden gleich gewichtet. Somit steht die "Hälfte der Gesamtnote" schon fest, bevor die eigentlichen Prüfungen beginnen.

Eine Besonderheit bildet dabei der berufsorientierende Zweig. Hier gehen als Jahresfortgangsnoten die Noten des Faches Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) und des belegten praktischen Faches (Soziales bzw. Technik. bzw. Wirtschaft) jeweils einfach gewichtet in die Gesamtnote ein. Die Projektprüfung selbst wird doppelt gewichtet.

 

Externe Teilnehmer: (§ 63 MSO) siehe auch hier:

Antrag bis spätestens 1. März an der zuständigen Schule abgeben!

Fächer:

 

Gewichtung
- Deutsch schriftlich, zentrale Aufgabenstellung durch Staatsministerium
 
2
- Mathematik schriftlich, zentrale Aufgabenstellung durch Staatsministerium
 
2
 

Zur Wahl: Ein Fach aus:

- Englisch schriftlich, zentrale Aufgabenstellung durch Staatsministerium, mündlich durch die Schule

- Physik+Chemie+Biologie (PCB) schriftlich durch die Schule

- Geschichte+Sozialkunde+Erdkunde (GSE) schriftlich durch die Schule
 

 

2
- Projekt: Siehe auch hier:

Arbeit-Wirtschaft-Technik schriftlich durch die Schule (Projektprüfung)
berufsorientierendes Wahlpflichtfach: Technik, Wirtschaft, Soziales - praktisch und schriftlich/mündlich durch die Schule

2
 

Zur Wahl: Ein Fach aus:

Religionslehre ersatzw. Ethik / Sport / Musik / Kunst / Informatik /Werken-Textiles Gestalten / Buchführung

(wird dieses Jahr voraussichtlich nicht angeboten)
 

1

Quali bestanden bei: Summe der Noten : 9 = 3,0
Bei der Festlegung der Gesamtnote werden die Jahresfortgangsnoten nicht miteinbezogen.
 

Fächer (für Teilnehmer der Haupt- und Mittelschule):

Pflichtfächer:

Fach

Jahresfortgangsnote Prüfungsnote Prüfungsdauer Aufgaben erstellt von
Mathe 2-fach 2-fach Teil I Grundlagen       30 Min.    

Teil II Aufgaben        70 Min.

KM
Deutsch 2-fach 2-fach Rechtschreibung        35 Min.

Textarbeit                145 Min.

KM
AWT 1-fach 0

statt der AWT-Prüfung findet seit 2012 eine Projektprüfung statt.

 

 Wahlfächer:

Fach

Jahresfortgangsnote Prüfungsnote Prüfungsdauer Aufgaben erstellt von
Englisch

oder

PCB

oder

GSE

2-fach 2-fach mündlich, schriftlich   100 Min.

 

schriftlich                   60 Min.

 

schriftlich                  60 Min.

Schule / KM

 

Schule (Stoff Klasse 9)

 

Schule (Stoff Klasse 9)

Technik

oder

Soziales

oder

Wirtschaft

 

 

1-fach

 

 

2-fach

 

 

Projektprüfung (Gruppenarbeit)

Bewertungsbogen Projektprüfung

 

Schule

 

Schule

 

Schule

Sport

oder

Religion

oder

Kunst

oder

Informatik

 

 

 

1-fach

 

 

 

1-fach

praktisch, schriftlich   30 Min.

 

schriftlich                  50 Min.

 

praktisch                 150 Min.

 

praktisch                120 Min.

Schule

 

Schule

 

Schule

 

Schule

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Mündliche Prüfung:

Der Quali ist bis einschließlich 55 Punkte (Notenschnitt 3,06) bestanden.

siehe auch Quali - Rechner

 

Mit 56 oder 57 Punkten (Notenschnitt 3,11 oder 3,17)

muss man eine mündliche Prüfung in Mathe ODER Deutsch ablegen. Diese mündliche Note muss mindestens um zwei Notenstufen besser sein als die schriftliche Note im jeweiligen Fach.

Beispiel:     Prüfungsnote Mathe schriftlich:                 Note 6

                   Mündliche Prüfung Mathe mindestens:      Note 4

Hinweis: Sollte man das in einem Fach nicht schaffen, kann man es auch im zweiten Fach versuchen.

                                        siehe auch Quali - Rechner

 

Mit 58 oder 59 Punkten (Notenschnitt 3,22 oder 3,28)

muss man eine mündliche Prüfung im Mathe UND Deutsch ablegen. Diese mündlichen Prüfungsnoten müssen jeweils um zwei Notenstufen besser sein als die jeweiligen schriftlichen Prüfungsnoten.

Beispiel:

Prüfungsnote Mathe schriftlich:               Note 5             Prüfungsnote Deutsch schriftlich:                   Note  4

Mündliche Prüfung Mathe mindestens:   Note 3            Mündliche Prüfung Deutsch mindestens:         Note  2

Hinweis: Wenn man diese Vorgabe bereits in einem Fach nicht schafft, gilt der Quali als nicht bestanden.

                                    siehe auch Quali - Rechner

 

Bei 60 Punkten oder mehr (Notenschnitt größer gleich 3,33)

ist der Quali auf jeden Fall nicht bestanden.

                                    siehe auch Quali - Rechner

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Quali in einzelnen Fächern - MSO. § 58 (4):

Die Schülerinnen und Schüler können sich auch nur in einem oder mehreren der Fächer

Englisch, Sport, Musik, Kunst, Informatik, Buchführung und Werken/Textiles Gestalten

der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen.  Die Teilnahme setzt den Besuch des entsprechenden Fachs voraus.

 

Nicht bestandener Quali - MSO § 61 (2):

Bei Schülerinnen und Schülern, die auf Grund der Gesamtbewertung den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nicht erhalten, wird die in

den Prüfungsfächern jeweils erzielte Gesamtnote in das Abschluss- oder Jahreszeugnis aufgenommen, soweit sie nicht zu einer Verschlechterung der Jahresfortgangsnote

führt; insoweit wird die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung im Zeugnis wie folgt vermerkt:

„Im Fach/In den Fächern/Im Bereich der Berufsorientierung ... hat sie/er sich einer besonderen Leistungsfeststellung unterzogen.“

 

Die in der Projektprüfung erzielte Note kann in der Bemerkung des Abschluss- oder Jahreszeugnisses der Berufsorientierung ... hat sie/er sich einer besonderen

Leistungsfeststellung unterzogen.“ Die in der Projektprüfung erzielte Note kann in der Bemerkung des Abschluss- oder Jahreszeugnisses wie folgt vermerkt

werden:

„Die Schülerin/Der Schüler hat sich einer Projektprüfung unterzogen und folgende Note erzielt: _____.“

Die Entscheidung über die Aufnahme in die Zeugnisbemerkung trifft die oder der Vorsitzende der Feststellungskommission im Einvernehmen mit

den Erziehungsberechtigten.

In den Fällen des § 58 Abs. 4 werden die nach Abs. 1 erzielten Gesamtnoten in das Abschluss- oder Jahreszeugnis nach Maßgabe des Abs. 2 aufgenommen.

Die erzielte Gesamtnote wird in das Abschlusszeugnis aufgenommen, sofern sich die Jahresfortgangsnote nicht verschlechtert.

 

Zeugnisbemerkung: "Im Fach / In den Fächern ... hat er / sie sich einer besonderen Leistungsfeststellung unterzogen." Siehe § 61 (2) MSO

 

Hinweis: Bei der Berechnung der Gesamtnote wird bei der ersten Nachkommastelle die 5 abgerundet. Jahresnote und Prüfungsnote werden gleich gewichtet.

Beispiel Kunst: Jahresnote 4, Prüfungsnote 3:        (4 + 3) : 2 = 3,5      ergibt die Gesamtnote 3

Siehe: Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung und Organisationshilfen zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2011",  Seite 46

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Projektprüfung

Zahlreiche Infos zur Durchführung der Projektprüfung

Kurzdarstellung zur Projektprüfung (pdf)

Ausführliche Darstellung zur Projektprüfung (pdf)

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Quali - Zeugnis   § 61 ( 1 ) MSO

Der Schüler erhält bei bestandenem Quali zusätzlich zum Abschlusszeugnis ein Quali - Zeugnis.

Hier werden die Noten ebenfalls nach dem oben gezeigten Schema berechnet.

Beispiel Mathe: Jahresnote 4, Prüfungsnote 5:         (4 + 5) : 2 = 4,5       ergibt die Gesamtnote 4 im Quali - Zeugnis

Siehe: Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung und Organisationshilfen zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2011",  Seite 46

Hinweis: Die Gesamtnoten der einzelnen Fächer werden nicht zur Berechnung des Notenschnittes verwendet. Der Notenschnitt errechnet sich wie folgt:     Siehe Quali - Rechner

 

Nicht bestandener Quali - Abschlusszeugnis:   § 61( 2 ) VSO

Bei Schülerinnen und Schülern, die auf Grund der Gesamtbewertung den qualifizierenden Hauptschulabschluss nicht erhalten, wird die in den Prüfungsfächern jeweils erzielte Gesamtnote in das Abschluss- oder Jahreszeugnis aufgenommen, soweit sie nicht zu einer Verschlechterung der Jahresfortgangsnote führt; insoweit wird die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung im Zeugnis wie folgt vermerkt:

„Im Fach/In den Fächern/Im Bereich der Berufsorientierung ... hat sie/er sich einer besonderen Leistungsfeststellung unterzogen.“. 2 

Bei den in Satz 1 genannten Schülerinnen und Schülern kann die in der Projektprüfung erzielte Note in der Bemerkung des Abschluss- oder Jahreszeugnisses wie folgt vermerkt werden:

„Die Schülerin/der Schüler hat sich einer Projektprüfung unterzogen und folgende Note erzielt:____“. 3 

Die Entscheidung über die Aufnahme in die Zeugnisbemerkung trifft die oder der Vorsitzende der Feststellungskommission im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten.

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