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Informationsblatt zum Betriebspraktikum

Überlegungen vor dem Praktikum Durchführung des Praktikums

Näheres siehe hier

 

 

Überlegungen vor dem Praktikum

 

- Welcher Schulabschluss ist für den gewählten Beruf nötig?

 

- Bildet der Betrieb auch aus?

 

- Ist der Betrieb mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen?

 

- Wie ist die Arbeitszeit?

 

 

 

Durchführung des Praktikums

 

0 Allgemein

Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung innerhalb des Unterrichts in AWT.

Ab der 7. Jahrgangsstufe können Betriebspraktika durchgeführt werden, in Jahrgangsstufe 8 sind zwei Praktikumswochen verpflichtend.

 

1. Ziele

Der Schüler soll

a) einen Einblick in die heimische Arbeits- und Wirtschaftswelt gewinnen,

b) einen Arbeitsplatz im beruflichen Alltag erfahren und erleben,

c) dabei selbst praktisch tätig werden,

d) Hilfestellung im Hinblick auf seine Berufswahl erhalten,

e) seine Vorstellungen hinsichtlich Berufswunsch und Arbeitswelt überprüfen und

    gegebenenfalls korrigieren.

 

2. Praktikum

Es besteht weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis.

Das Praktikum dient auch nicht der Lehrstellenvermittlung.

 

3. Versicherungsschutz

a) Für das Betriebspraktikum sowie für die Wegstrecken von der bzw. zu der

    Praktikumsstelle besteht Versicherungsschutz.

b) Die Schule schließt für die Schüler für die Dauer des Praktikums bei der Bayer.

    Versicherungskammer eine Haftpflichtversicherung ab.

c) Nicht abgedeckt werden Schäden, die durch die Benutzung eines Kraftfahrzeuges

    oder Anhängers entstehen. Der Praktikant muss im Bedarfsfall den Betriebsleiter

    darauf aufmerksam machen!

 

4. Belehrungen

   Betrieb und Schule führen Belehrungen über Gefahren im Betrieb und über Unfall-

   verhütung durch.

 

5. Jugendarbeitsschutzgesetz

Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind zu beachten

 

6. Arbeitszeit

Das Betriebspraktikum läuft als Ganztagesveranstaltung auch nachmittags und richtet sich

nach der Arbeitszeit des Betriebes unter Beachtung des JArbSchG.

 

7. Entlohnung

Eine Entlohnung des Schülers für seine Praktikumstätigkeit erfolgt nicht

 

8. Praktikumsbetreuung

Die Betreuung der Schüler im Praktikum erfolgt durch den Besuch der Lehrkraft und durch die

Beaufsichtigung durch einen verantwortlichen Vertreter des Betriebes.

 

9. Amtsärztliches Gesundheitszeugnis

Schüler, die Tätigkeiten in Verbindung mit § 17 und § 18 des Bundesseuchengesetzes ausüben, z.B. Koch, Bäcker, Metzger, Verkäuferin im Lebensmittelbereich, Hotelfachfrau, müssen ihrem Praktikumsbetrieb ein entsprechendes amtsärztliches Gesundheitszeugnis des Staatlichen Gesundheitsamtes vorlegen.

Dies trifft auch auf Kindergärtnerinnen, Krankenpfleger und Krankenschwestern zu, falls sie, z.B. bei der Essensausgabe, mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen.

 

10. Beurteilung

Eine Beurteilung bzw. Bewertung des Praktikanten - auch im Sinne einer Notengebung - erfolgt nicht.

 

11. Pflichten der Schüler

Die Schüler sind gehalten, alle sich aus dem Betriebspraktikum ergebenden Pflichten zu erfüllen,

insbesondere den Weisungen des Praktikumsbetreuers im Betrieb Folge zu leisten. Sollten

Zuwiderhandlungen und Disziplinschwierigkeiten auftreten, wird der betreffende Schüler an die Schule zurückverwiesen.

In jedem Betrieb gibt es Dinge, die der Geheimhaltung unterliegen.

Der Praktikant muss sie für sich behalten.

Vorbereitung und Auswertung des Betriebspraktikums erfolgt in der Schule.